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Die zweite Maßnahme (überziehen des PUR-Ortschaums mit einer Abdichtungslage beispielsweise aus Folien, Schweißbahnen oder Flüssigkunststoffen) ist bauphysikalisch wenig sinnvoll und ist insgesamt eine (sehr teure) Reparatur. Dies gilt insbesondere bei Verwendung von Flüssigkunststoffen. Die Mindestanforderungen (Tab.7 der Fachregel für Abdichtungen) sind für dessen Einsatz maßgeblich. Achtung: Viele Anbieter erreichen diese Mindestanforderungen nicht. Weitere Eigenschaften von Flüssigkunststoffen sind in den Produktdatenblättern der Flachdachrichtlinien zu entnehmen. Der Preis für eine fach- und normgerechte Flüssigfolienabdichtung liegt demnach in einer Größenordnung von ca. 50€ / qm. (Grundierungsanstriche sind hinzuzurechnen). Günstigere Angebote sind mit entsprechender Vorsicht zu behandeln! Voraussetzung aller Maßnahmen ist jedoch immer der Nachweis über die Lagesicherung des Flachdachs (Windsogkräfte) Vor der Leistungsausführung sind daher die örtlichen Gegebenheiten des vorhandenen Dachpaketes eingehend zu prüfen. Gegebenenfalls wird eine Windsogberechnung erforderlich. (DIN 1055 / IV ) Wird eine Abdichtungslage verwendet, ist darauf hinzuweisen, daß die im Dämmstoff evtl. vorhandene Feuchtigkeit innerhalb des Dachpakets eingeschlossen bleibt und nur schwerlich / wenn überhaupt - aus einer neu verlegten Abdichtung ausdiffundieren kann. (Dahingehende Berechnungen sind zwar möglich, aber äußerst kompliziert!) Klartext: vorhandene Nässeeinschlüsse befinden sich nach wie vor im Altpaket, obgleich eine neu angeordnete Abdichtungslage (tatsächlich) wasserdicht verlegt worden ist. (Ideale Voraussetzungen für eine gerichtliche Beweiserhebung) Daher ist sowohl aus technischen Gründen als auch aus finanziellen Überlegungen von einer herkömmlichen "Reparatur" dringend abzuraten. Insgesamt stellt sich jedoch die Frage, ob es - angesichts explosionsartig steigender Energiepreise - wirtschaftlich überhaupt sinnvoll erscheint, Flachdächer mit derart großen Einzelflächen ungedämmt zu nutzen. Der Gesetzgeber verlangt im Rahmen einer Modernisierung oder Sanierung von mehr als 20% der Gesamtdachfläche die Umsetzung der geltenden EnEV.
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