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ProblemanalyseIn aller Regel findet man auf sanierungsbedürftigen PUR - Schaumdachflächen immer ein sehr ähnliches Schadensbild vor. : Der vorhandene Dachaufbau besteht überwiegend aus:
Bislang war/ist es bisher nur möglich, den vorhandenen Dachaufbau entweder komplett
rückzubauen (verständlicherweise nur an windstillen Tagen) ... ... und nach den technischen Vorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen EnEV komplett neu aufzubauen.
Oftmals möchten die Bauherren zwar eine notwendige Dachsanierung, aber keine Verbesserung der Wärmedämmung (aus Kostengründen). Alternativ wird/wurde deshalb auf die vorhandene Schäumung lediglich eine weitere Abdichtungslage verlegt und - falls technisch möglich - (mechanisch) gegen Windsoglasten fixiert.
Hinweis: Dieser Vorgehensweise will der Gesetzgeber mit Verabschiedung der neuen EnEV allerdings einen Riegel vorschieben Eine fachgerechte Aufrüstung mit Wärmedämmplatten auf dem welligen PUR- Auftrag ist
hingegen handwerklich kaum möglich und technisch sehr bedenklich. Ähnliches gilt in tenoriertem Umfang für eine weitere PUR- Schäumung auf dem vorhandenen Belag. Die neue Auftragsstärke (ca.12 - 15cm) müsste den U- Wert von 0,25W/qm x K zwingend erreichen. Die Abdichtungslage aus Flüssigkunststoff ist nur dann zugelassen, wenn ein Vlies von 110gr/qm eingesetzt wird.
Der Werkstoff muß zudem die Mindestanforderungen der Flachdachregeln erreichen. Dies gilt insbesondere für die Nutzlast (P3 o. P4) und für die Nutzungsdauer (W3). Gerechnet werden sollte ein Einstandspreis für Flüssigabdichtungen mit ca. 50€/qm; für je 15mm PUR-Schaum noch einmal je 25€/qm.
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