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Der technischen Zielvorgabe einer fachgerechten Sanierung von PUR-Ortschaumdächern durften nicht die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik im Wege stehen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Das Regelwerk für Abdichtungen (Flachdachrichtlinien)
  • Die aktuelle Bauregelliste (Teil C: Brandschutz)
  • Der (noch) aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Die Wind- und Schneelastannahmen (DIN 1055/IV + V)
  • Das Fachregelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks
  • Die jeweiligen Landesbauordnung (LBO)
  • Gleichzeitig war es aber ebenso Bedingung, daß die regelkonforme Sanierung dieser
    Sonderdächer auch wirtschaftlich verträglich zu sein hat. In diese Schnittstelle
    greifen nunmehr unsere Maschinen.

    Diese Aggregate schälen den vorhandenen PUR- Ortschaum zu
    einer ebenen, flächigen (PUR-)Scheibe.


    Aggregat 1:: zur vertikalen Bearbeitung Aggregat 2 :: zur horizontalen Bearbeitung